6. Mängelrüge oder Gewährleistung
Mängel müssen unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 6 Tagen nach Empfang der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich oder fernschriftlich geltend gemacht werden.
Abweichungen hinsichtlich Art, Menge, Gewicht, insbesondere Bruch, sind vom Frachtführer zu bescheinigen.
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Ist der Käufer ein Nicht-Kaufmann, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige beim Hersteller zu rügen.
7. Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Der Eigentums-vorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Forderungen aus einer laufenden Geschäfts-verbindung in das Kontokorrent eingestellt werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vor-stehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der sicherungs-übereigneten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Die Weiterveräußerung darf nur im ordentlichen Geschäftsgang erfolgen. Die hieraus gegen Dritte entstandenen Forderungen gehen in voller Höhe sicherheitshalber an uns über. Wir sind berechtigt, die uns zu benennenden Kunden vor dem Übergang zu benachrichtigen und Zahlungs-anweisungen zu geben. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltende Ware bis zum vollen Bezahlung weder an Dritte verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in uns abgetretene Forderung oder sonstigen Sicherheiten ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich telefonisch, per
e-mail oder durch Telefax zu unterrichten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns selbst liegt kein Rücktritt vom Vertrag, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden.
8. Vertragsverletzungen
Die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen, die durch den Käufer herbeigeführt worden sind, so insbesondere Zahlungsverzug, richten sich nach Ziff. 2 Abs. 5 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Geltendmachung des Ersatzes unmittelbarer oder mittelbarer Schäden in diesem Falle behalten wir uns ausdrücklich vor.
9. Schadenersatz des Käufers
Der Schadensanspruch des Käufers im Falle einer Vertragsverletzung ist auf Vorsatz oder grob-fahrlässiges Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.
10. Anwendbares Recht
Für sämtliche, zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung einheitlichen Gesetzes über den inter-nationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Urkunden Wechsel- und Scheckprozesse, ist für beide vertragsschließenden Teile Neustadt/ a.d.Wstr.. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz bzw. an dem Sitz seiner belieferten Zweigniederlassung zu verklagen.
12. Schlussbestimmung
Der Vertrag, oder Teile daraus sind ohne gegenseitiges Einverständnis nicht übertragbar, mit Ausnahmen der Kaufpreisforderungen uns sonstigen reinen Geldansprüchen.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die richtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten Zweck im Gesamtzusammenhang dieser Verkaufs- und Lieferbestimmungen am nächsten kommt.