AGBalt

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

1. Vertragsinhalte, Aufträge
Unser Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser nachfolgenden Geschäftsbedingungen.  Anderslautende AGB des Käufers werden nicht anerkannt. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf diene ABG wird hierdurch widersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst mit schriftlicher Bestätigung oder Rechnungsstellung als angenommen. Zusicherungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Preise und Zahlungsbedingungen  

Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten. Die zurzeit geltende Schaumwein- und Brandweinsteuer ist in den Preisen enthalten.

Die Preise verstehen sich bei Anmahne von Originalkartons und mindestens 30/l Flasche auf unseren Kosten. Bei Selbstabholung wird keine Vergütung gewährt.
Soweit der Sitz des Käufers nur unter besonderem Aufwand zu erreichen ist, trägt dieser die damit verbundenen Transport- und Mehrkosten. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Käufer durch schuldhaftes Verhalten Fehllieferungen verursacht und zusätzliche Neubelieferungen erforderlich werden.
Die Preisberechnung erfolgt zum Netto-Netto-Preis: damit sind 3% Skonto im Warenpreis bereits berücksichtigt. Unsere Rechnungen sind deshalb ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei späterer Zahlung werden folgende Aufschläge vom Warenwert erhoben. Nach 10 Tagen ab Lieferung 1%, nach 20 Tagen ab Lieferung 2% und nach 30 Tagen ab Lieferung 3%. Bei Selbstabholung bedeutet Lieferung Übergabe der Ware.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir ohne besondere Ankündigung Verzugszins von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz. Gegenüber Kaufleuten gilt dies unter Ausschluss des Gegenbeweises. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, von weiteren Lieferungen oder Leistungen auch aus laufenden Verträgen, zurück zu treten. Dies gilt nicht im Falle der Zahlung durch Vorkasse.
Bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkurseröffnung werden sämtliche Rechnungs-beträge sofort fällig.
Der Käufer ist zur Zurückbehaltung und Aufrechnung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen gegen-über unseren Zahlungsansprüchen berechtigt.

3. Lieferung und Gefahrübergang
Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Verkäufers. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport werden gegen Berechnung einer Prämie von 0,5% von uns gedeckt.

4. Lieferzeit / Liefermöglichkeit /   Rücktritt / Schadensersatz
Die Angabe von Lieferzeit ist unverbindlich. Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Fix-handelskauf liegt nur dann vor, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wurde. Menge und Liefermöglichkeit bleiben vorbehalten.
Fälle von Höherer Gewalt, Streik, Betriebs-störungen, Mangel an Roh- uns Hilfsstoffen berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche wegen nicht recht-zeitiger Lieferung oder Nichtbelieferung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
Sofern berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers vorliegen, sind wir berechtigt, sofort Sicherheitsleistung oder Vorkasse zu verlangen. Im Falle der Nichterfüllung dieses Verlangens sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

5. Lagerung
Unsere Edel-Sekte sind stets liegend aufzubewahren. Die Lagerung hat kühl zu erfolgen (15 Grad Celsius), frostsicher und trocken. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen, übernehmen wir weder Gewährleistung noch Haftung.
6. Mängelrüge oder Gewährleistung
Mängel müssen unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 6 Tagen nach Empfang der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich oder fernschriftlich geltend gemacht werden.
Abweichungen hinsichtlich Art, Menge, Gewicht, insbesondere Bruch, sind vom Frachtführer zu bescheinigen.
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Ist der Käufer ein Nicht-Kaufmann, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige beim Hersteller zu rügen.

7. Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Der Eigentums-vorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Forderungen aus einer laufenden Geschäfts-verbindung in das Kontokorrent eingestellt werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vor-stehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der sicherungs-übereigneten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Die Weiterveräußerung darf nur im ordentlichen Geschäftsgang erfolgen. Die hieraus gegen Dritte entstandenen Forderungen gehen in voller Höhe sicherheitshalber an uns über. Wir sind berechtigt, die uns zu benennenden Kunden vor dem Übergang zu benachrichtigen und Zahlungs-anweisungen zu geben. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltende Ware bis zum vollen Bezahlung weder an Dritte verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in uns abgetretene Forderung oder sonstigen Sicherheiten ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich telefonisch, per
e-mail oder durch Telefax zu unterrichten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns selbst liegt kein Rücktritt vom Vertrag, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden.

8.    Vertragsverletzungen
Die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen, die durch den Käufer herbeigeführt worden sind, so insbesondere Zahlungsverzug, richten sich nach Ziff. 2 Abs. 5 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Geltendmachung des Ersatzes unmittelbarer oder mittelbarer Schäden in diesem Falle behalten wir uns ausdrücklich vor.

9.    Schadenersatz des Käufers
Der Schadensanspruch des Käufers im Falle einer Vertragsverletzung ist auf Vorsatz oder grob-fahrlässiges Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.

10.    Anwendbares Recht
Für sämtliche, zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung einheitlichen Gesetzes über den inter-nationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

11.    Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Urkunden Wechsel- und Scheckprozesse, ist für beide vertragsschließenden Teile Neustadt/ a.d.Wstr.. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz bzw. an dem Sitz seiner belieferten Zweigniederlassung zu verklagen.

12.    Schlussbestimmung
Der Vertrag, oder Teile daraus sind ohne gegenseitiges Einverständnis nicht übertragbar, mit Ausnahmen der Kaufpreisforderungen uns sonstigen reinen Geldansprüchen.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die richtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten Zweck im Gesamtzusammenhang dieser Verkaufs- und Lieferbestimmungen am nächsten kommt.
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